Brandschutznachweise
In Zusammenarbeit zwischen dem Ingenieurbüro Paul & Kainz und M. Eng. TU Norbert Bärschmann, Inhaber vom Ingenieurbüro für nachhaltigen Brandschutz mit mehr als 30 jährigen Erfahrung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, erstellen wir gemeinsam genehmigungsfähige Brandschutznachweise für alle baulichen Anlagen und Gebäudeklassen.
Der Brandschutznachweis ist als Teil der einzureichenden Bauvorlagen ein zentrales Dokument im Baugenehmigungsverfahren. Er führt den Nachweis, dass ein Bauvorhaben die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz, entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Baubestimmungen, erfüllt (siehe § 11 Bauvorlagenverordnung).
Umfang und Inhalt des Brandschutznachweises richten sich nach Art und Größe des jeweiligen Bauvorhabens oder der geplanten Nutzungsänderung. Lediglich bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt die Abgabepflicht von Bauvorlagen. Die baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz sind jedoch auch dann einzuhalten (siehe Art. 55 Abs. 2 BayBO).
Für Sonderbauten ohne Sonderbauverordnung erstellen wir Ihnen maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte (siehe § 11 Abs. 2, letzter Satz). Das gilt auch beim Bauen im Bestand, da bei älteren Gebäuden eine Betrachtung nach aktuellen Vorgaben nicht zielführend sein kann. Innerhalb der beauftragten Leistungsphasen behalten wir die genehmigungsfähigkeit im Blick.
Neben den gesetzlichen Schutzzielen berücksichtigen wir auch individuelle, mit dem Bauherrn abgestimmte Schutzziele, soweit diese mit den brandschutztechnischen Vorgaben zusammenhängen. Unser Anspruch ist es, wirtschaftliche und technisch umsetzbare Lösungen zu entwickeln, ohne Kompromisse beim Sicherheitsniveau einzugehen.

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