Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne stellen ein essenzielles Instrument für die Einsatzkräfte der Feuerwehr dar. Sie versetzen die Einsatzkräfte in die Lage, sich innerhalb kürzester Zeit ein präzises Bild der örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen und ihr Vorgehen zielgerichtet danach auszurichten. Ein Zeitgewinn, der sich im Ernstfall als entscheidend erweist.
Die Erstellung eines Feuerwehrplans ist häufig nicht lediglich empfehlenswert, sondern rechtlich verbindlich vorgeschrieben, insbesondere bei Objekten mit automatischer Alarmweiterleitung der Brandmeldeanlage an die Feuerwehr. Ebenso können sich entsprechende Verpflichtungen aus dem Brandschutzkonzept, aus behördlichen Auflagen oder aus Anforderungen der örtlich zuständigen Feuerwehr ergeben.
Ein vollständiger Feuerwehrplan setzt sich aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten zusammen: grundlegenden Objektinformationen, einem Übersichtsplan sowie Geschossplänen mit den entsprechenden Detailangaben, ergänzt durch Erläuterungen oder Sonderpläne, sofern erforderlich.
Maßgeblich ist stets die exakte Übereinstimmung aller Angaben mit dem tatsächlichen baulichen Zustand.
Grundlage für Inhalt und Aufbau bildet die DIN 14095. Diese schreibt vor, dass Feuerwehrpläne durch fachkundige Personen mindestens alle zwei Jahre überprüft und bei baulichen Veränderungen aktualisiert werden, stets in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.

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